Handelsgericht Wien: Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen durch hochgeladene Videos
Das Handelsgericht Wien hat mit Urteil vom 4. Juni 2018 (nicht rechtskräftig) festgestellt, dass YouTube für die von Nutzern auf die Videoplattform rechtswidrig hochgeladenen Kopien von Fernsehsendungen des Wiener Sender Puls 4 haftet. Das Gericht betont, dass Plattformbetreiber nach § 16 E-(österr.) Commerce-Gesetz an sich haftungsprivilegiert sind und der Plattformbetreiber nicht verpflichtet ist, die von ihm gespeicherten Informationen zu überwachen. Er darf allerdings nur ein neutraler Vermittler sein. Das Handelsgericht Wien legt in einer sehr ausführlichen Sachverhaltsfeststellung dar, dass Youtube bei der Bereitstellung der Upload-Plattform eine aktive Rolle übernimmt, indem es die von den Nutzern hochgeladenen Videos verknüpft, sortiert, filtert, verlinkt und Surfvorschläge macht. Ausführlich wird vom Gericht auch argumentiert, wie Youtube wirtschaftlich durch eigene Bannerwerbung und verschiedene Monetarisierungsvorgänge profitiert.
Die Entscheidung ist in >>> Medien und Recht 4/18 abgedruckt - mit Anmerkungen von RA Dr. Markus Boesch und Hon.-Prof. Dr. Michel Walter.
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