„Happy Birthday“ gehört zu den weltweit bekanntesten und wohl am häufigsten gespielten Liedern. Weniger bekannt sind die urheberrechtlichen Fragen rund um den Song, insbesondere ob der Musikkonzern Warner/Chappell, nachdem er 1998 die vermeintlichen Urheberrechte an dem Lied von dem Musikverlag Summy-Birchard erworben
hatte, zurecht Tantiemen für die öffentliche Aufführung und sonstige Verwertung kassiert. Der District Court for the Central District of California hat am 22. September 2015 entschieden, dass Musik und Text gemeinfrei sind und die Beklagte Warner/Chappell keine Ansprüche für die öffentliche Aufführung und sonstige Verwertung des Textes (das Melodie ist schon länger frei) geltend machen könne. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Albrecht Götz von Olenhusen stellt in
MR-Int 3/15 die wesentlichen Aspekte der Entscheidung des District Court dar.